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BPatG, 15.11.2017 - 5 Ni 59/16 (EP) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundespatentgericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Patentfähigkeit einer Teilanmeldung des Patents mit der Bezeichnung "Verfahren und eine Vorrichtung zur Transformation einer Serie von Datenpaketen mit Hilfe von Datenkompression" als Erfindung und Neuheit; Nichtigkeitserklärung des Patentanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 15.11.2017 - 5 Ni 59/16 (EP)
- BGH, 11.08.2020 - X ZR 96/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.03.2014 - X ZR 139/10
Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Mangel der …
Auszug aus BPatG, 15.11.2017 - 5 Ni 59/16
sinnvoll erschien - auch ohne Weiteres einsetzen würde, zumal ihm eine solche Maßnahme nicht als unmöglich, mit besonderen Schwierigkeiten verbunden oder sonst untunlich erscheinen würde (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 2014 - X ZR 139/10, GRUR 2014, 647 - Farbversorgungssystem). - BGH, 19.05.2005 - X ZR 188/01
Aufzeichnungsträger
Auszug aus BPatG, 15.11.2017 - 5 Ni 59/16
Im Umfang der weiteren Patentansprüche, insbesondere des Verfahrensanspruchs 1, sind die Klagen als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH, Urt. vom 19.5.2005, X ZR 188/01 "Aufzeichnungsträger" …sowie Urt. vom 15.3.2011, X ZR 58/08). - BGH, 15.03.2011 - X ZR 58/08
Entstehung von monklinem Metazachlor bei der Herstellung und Lagerung wässriger …
Auszug aus BPatG, 15.11.2017 - 5 Ni 59/16
Im Umfang der weiteren Patentansprüche, insbesondere des Verfahrensanspruchs 1, sind die Klagen als unzulässig zu verwerfen (vgl. BGH…, Urt. vom 19.5.2005, X ZR 188/01 "Aufzeichnungsträger" sowie Urt. vom 15.3.2011, X ZR 58/08). - LG Düsseldorf, 01.03.2022 - 4c O 12/16
Komprimiervorrichtung für Datenpakete
Auszug aus BPatG, 15.11.2017 - 5 Ni 59/16
Mit ihrer jeweils am 2. September 2016 eingereichten Nichtigkeitsklage tragen die Klägerinnen übereinstimmend vor, sie seien von der Beklagten wegen Verletzung des Streitpatents vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 4c O 11/16 bzw. 4c O 12/16) in Anspruch genommen worden und zwar nur aus Patentanspruch 21. Beide Klägerinnen machen geltend, das Streitpatent sei insgesamt für nichtig zu erklären, da es gegenüber den ursprünglichen Anmeldeunterlagen (WO 95/20285 A1, vorgelegt als Anlage K1a bzw. Nkl2) unzulässig erweitert sei.
- BPatG, 23.01.2023 - 6 Ni 45/16 So wurden in der Vergangenheit weitaus höhere Kosten für die Anmietung von Besprechungsräumen in K... verauslagt und als erstattungsfähig angesehen (z. B. BPatG, Beschluss vom 31. Mai 2021 - 5 Ni 59/16 (EP): 189, 66 Euro; BPatG, Beschluss vom 28. Juni 2019 - 1 Ni 18/14 (EP): 199, 16 Euro; BPatG, Beschluss vom 5. September 2019 - 3 Ni 16/15 (EP) 199, 24 Euro, Entscheidungen, soweit bekannt, jeweils unveröffentlicht).